Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 48
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
- BGH, 16.11.2005 – 2 StR 457/05Zitiert von 2
- BVerfG, 01.10.1987 – 2 BvR 1165/86Ordnungsgeld und Beugehaft gegen einen das Zeugnis vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß grundlos verweigernden ZeugenZitiert von 12
2 Entscheidungen zu § 48 OWiG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
(weggefallen)